KURZGUTACHTEN

Bei Bagatellschäden.

Als geschädigter können Sie bei uns kostenlos und kurzfristig ein Kurzgutachten über die Schäden an Ihrem Fahrzeug erhalten.

Insbesondere bei Klein- und Bagatellschäden, also bei Unfallschäden unterhalb von 750 €, erstellen wir für Sie ein aussagekräftiges Kurzgutachten über die voraussichtlichen Reparaturkosten nach Herstellervorgabe inklusive einer Fotodokumentation. Für Schäden die über der Bagatellgrenze von 750 € liegen sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten ein Gutachten erstellen zu lassen. Ob der Schaden über-/ oder unterhalb der Bagatellgrenze liegt klären wir gerne bei der Fahrzeugbesichtigung mit Ihnen.


Wie rechnen wir ab?


Die Kosten für das Kurzgutachten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, vorausgesetzt Sie wurden als Geschädigter festgestellt.

Kontaktieren Sie uns als einen unabhängigen und objektiven Partner für die Erstellung Ihres Kurzgutachtens.



 


 


 

 

 
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